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   OVG Niedersachsen, 27.11.2019 - 1 KN 33/18   

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OVG Niedersachsen, 27.11.2019 - 1 KN 33/18 (https://dejure.org/2019,46208)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.11.2019 - 1 KN 33/18 (https://dejure.org/2019,46208)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. November 2019 - 1 KN 33/18 (https://dejure.org/2019,46208)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 4 BauGB; § 1 Abs 5 S 3 BauGB; § 1 Abs 7 BauGB; § 1a Abs 2 BauGB; § 215 Abs 1 BauGB; § 15 Abs 3 S 1 BNatSchG; § 15 Abs 3 S 2 BNatSchG; § 6 UmwRG
    Abwägung; Bebauungsplan; CEF-Maßnahme; DIN-Vorschriften; landwirtschaftlicher Betrieb, Entwicklungsmöglichkeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unrealistische Erweiterungsabsicht kann unberücksichtigt bleiben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2020, 589
  • ZfBR 2020, 390
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2014 - 7 D 102/12

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans bei nicht hinreichend bestimmter Festsetzung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.2019 - 1 KN 33/18
    Ohne Erfolg berufen sich die Antragsteller auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts G-Stadt (insbes. Urt. v. 13.2.2014 - 7 D 102/12.NE -, juris Rn. 69 ff.), das in verschiedenen Fällen eine hinreichende Bestimmtheit verneint hat, wenn die Erschließungsstraße bei Satzungsbeschluss noch nicht hergestellt war.

    Ob dies, wie das OVG G-Stadt in seinem von den Antragstellerinnen angeführten Urteil vom 13.2.2014 (- 7 D 102/12.NE -, juris Rn. 75 ff.) angenommen hat, anders zu beurteilen wäre, wenn die Lärmpegelbereiche in einer separaten Karte im Maßstab 1:2500 eingezeichnet wären, kann dahinstehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2015 - 10 D 21/12

    Bebauungsplan "Westmünsterland Gewerbepark A 31" ist unwirksam

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.2019 - 1 KN 33/18
    Dementsprechend bedarf es im Planaufstellungsverfahren lediglich einer Abschätzung durch den Plangeber, ob der Verwirklichung der Planung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände als unüberwindbare Vollzugshindernisse entgegenstehen und ob die Anordnung von Vermeidungs- oder vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen bereits auf der Ebene der Bauleitplanung sinnvoll erscheint (vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. April 2015 - 10 D 21/12 -, BauR 2015, 1785, LS; Gellermann, in: Schrödter, BauGB, a.a.O., § 1a Rn. 181).

    Hierzu hat der Plangeber die bei Verwirklichung der Planung voraussichtlich betroffenen Arten sowie Art und Umfang ihrer voraussichtlichen Betroffenheit unter Hinzuziehung naturschutzfachlichen Sachverstands überschlägig zu ermitteln und zu bewerten (vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. April 2015, a.a.O., und juris Rn. 167).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 2.11

    Teilflächennutzungplan "Windenergienutzung" der Gemeinde Wustermark unwirksam

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.2019 - 1 KN 33/18
    Die daraus folgenden Anforderungen an den Abwägungsvorgang entsprechen denen, die die Rechtsprechung aus dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB entwickelt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.4.2008 - 4 CN 1.07 -, juris Rn. 20 = BVerwGE 131, 100; Urt. v. 13.12.2012 - 4 CN 2.11 -, juris Rn. 9 = DVBl. 2013, 507).
  • VGH Bayern, 13.12.2021 - 15 N 20.1649

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan: Keine Berücksichtigung einer

    Die Streichung des § 47 Abs. 2a VwGO a.F. ist in diesem Zusammenhang unerheblich (so zu Recht NdsOVG, U.v. 7.10.2021 a.a.O. Rn. 60; vgl. auch NdsOVG, U.v. 27.11.2019 - 1 KN 33/18 - BauR 2020, 589 = juris Rn. 50, 60; OVG SH, U.v. 28.5.2014 - 1 KN 3/12 - juris Rn. 43 ff.; VGH BW, U.v. 9.7.2020 - 5 S 1493/17 - ZfBR 2020, 861 = juris Rn. 71).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2024 - 1 ME 134/23

    Außenbereich; Baugenehmigung; Drittschutz; Erweiterung; Erweiterungsabsichten;

    Erweiterungsinteressen sind zudem grundsätzlich nur berücksichtigungsfähig, soweit sie keine qualitative Neuordnung des Betriebs, sondern sich als Fortsetzung des bisherigen Betriebsschemas darstellen (vgl. zusammenfassend Senatsurt. v. 27.11.2019 - 1 KN 33/18 -, BauR 2020, 589 = BRS 87 Nr. 4 = juris Rn. 50 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - 7 D 80/17

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan zur Errichtung von

    A. Marquard, Klagebegründungsfrist und innerprozessuale Präklusion: § 6 UmwRG in der Praxis, NVwZ 2019, 1162; Nds. OVG, Urteil vom 15.11.2018 - 1 KN 29/17 -, NVwZ-RR 2019, 631, sowie Urteil vom 27.11.2019 - 1 KN 33/18 -, juris , sowie Bunge, UmwRG, Kommentar, 2. Aufl., § 6, Rn. 17 und Fellenberg/Schiller, in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Loseblattkommentar, § 6 UmwRG, Rn. 25 (Stand 4/18); offen dazu: Külpmann, Anmerkung zum Beschluss des BVerwG vom 11.9.2019 - 4 BN 17.19 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2022 - 1 LB 13/21

    Bauanzeige; Bauanzeigeverfahren; Baugenehmigung; Bestimmtheit; Bestimmtheit,

    Denn jedenfalls der vorliegende Plan ist mangels anderweitiger Hinweise dahingehend auszulegen, dass zur Bestimmung der Gebäudehöhe die zum Genehmigungszeitpunkt jeweils vorhandene bzw. konkret geplante Erschließungsanlage, ob Baustraße oder endgültige Erschließungsstraße, heranzuziehen ist, zumal in einem Gelände, das wie hier nur geringe Höhenunterschiede und keine Auffälligkeiten des Baugrunds aufweist, die beispielsweise besondere Aufschüttungen erforderten, und nicht von großen Höhenunterschieden zwischen Baustraße und endgültiger Erschließungsstraße auszugehen ist (vgl. Senatsurt. v. 27.11.2019 - 1 KN 33/18 -, BauR 2020, 589 = juris Rn. 43).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2020 - 1 KN 87/18

    Auslegungsbekanntmachung; Freihalteplanung; Tierhaltungsanlage;

    Erweiterungsinteressen sind grundsätzlich nur berücksichtigungsfähig, soweit sie keine qualitative Neuordnung des Betriebes, sondern sich als Fortsetzung des bisherigen Betriebsschemas darstellen" (Senatsurt. v. 27.11.2019 - 1 KN 33/18 - BauR 2020, 589 = juris Rn. 50).
  • OVG Hamburg, 31.03.2022 - 2 E 18/20

    Normenkontrollantrag gegen die Verordnung über den Bebauungsplan Rissen 44 /

    Neben dem schutzwürdigen, insbesondere genehmigten oder genehmigungsfähigen Bestand (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.10.1993, 4 B 170.93, UPR 1994, 72, juris Rn. 6 (zum Planfeststellungsrecht); VGH Kassel, Urt. v. 12.11.2007, 4 N 3204/05, ESVGH 58, 139, juris Rn. 58; VGH Mannheim, Urt. v. 9.7.2020, 5 S 1493/17, ZfBR 2020, 861, juris Rn. 69) hat der Plangeber auch ernsthafte und - regelhaft in bereits gestellten Bauanträgen - hinreichend konkretisierte Erweiterungsabsichten landwirtschaftlicher Betriebe zu berücksichtigen (vgl. hierzu und zum Folgenden OVG Lüneburg, Urt. v. 29.10.2020, 1 KN 87/18, ZfBR 2021, 161, juris Rn. 57; Urt. v. 27.11.2019, 1 KN 33/18, BauR 2020, 589, juris Rn. 60; VGH Mannheim, Urt. v. 9.7.2020, a.a.O., Rn. 69 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2021 - 1 KN 150/19

    Gewerbegebiet; Industriegebiet; Sondergebiet; Trennungsgebot

    Das Ziel, die Entwicklung eines ortsansässigen Gewerbebetriebes zu fördern, ist, wie § 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. a), c) BauGB zeigt, ein städtebauliches (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 6.4.2020 - 1 MN 125/19 -, BauR 2020, 1139 = juris Rn. 10; Senatsurt. v. 25.2.2015 - 1 KN 140/13 -, NVwZ-RR 2015, 446 = juris Rn. 26); dass damit gleichzeitig Private begünstigt werden, ist für sich genommen noch kein hinreichendes Indiz für eine tatsächlich nicht städtebaulich motivierte Gefälligkeitsplanung, sondern der Regelfall (Senatsurt. v. 27.11.2019 - 1 KN 33/18 -, BauR 2020, 589 = NuR 2020, 351 = juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 15 NE 20.1222

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans - mögliches Ermittlungs- und

    Angesichts der ohnehin schon hohen - nach Ansicht des Antragstellers zu hohen - Geruchsbelastung des Plangebiets unter Berücksichtigung der geringeren Erweiterungszahlen aus dem ersten Vorbescheidsantrag (Az. ...) erscheint es auch nicht ausgeschlossen, dass jedenfalls unter Berücksichtigung der höheren Zahlen aus dem zweiten Vorbescheidsantrag (Az. ...) eine unzumutbare Geruchsbelästigung für die Wohngebäude in der südlichsten Reihe des Plangebiets verbunden wäre, wenn es sich trotz der mittlerweile erfolgten Einstellung des Vorbescheidsverfahrens wegen Unvollständigkeit, um zu berücksichtigende, ernsthafte Erweiterungsabsichten des Antragstellers handelt (vgl. z.B. NdsOVG, U.v. 27.11.2019 - 1 KN 33/18 - BauR 2020, 598 = juris Rn. 42 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2020 - 1 KN 78/18

    Abwägungsgebot; Freihalteplanung; Rechtsgrundlage; Rinderhaltung; Weihenstephan

    Zeichnet der Landwirt im Zuge des Planaufstellungsverfahrens ein übertriebenes oder nicht schlüssiges Bild seiner Erweiterungsabsichten, so ist die planende Gemeinde auch nicht gehalten, dieses gedanklich auf ein gerade noch realistisches Maß zu reduzieren und in dieser Form in die Abwägung einzubeziehen (Senatsurt. v. 27.11.2019 - 1 KN 33/18 -, BauR 2020, 589 = juris Rn. 60).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.2020 - 1 LB 79/18

    Baugenehmigung; Bauvorbescheid; Bestimmtheit; Einkaufszentrum; Höhenbeschränkung;

    Ob die Straßen zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses schon hergestellt waren, ist nach der Senatsrechtsprechung für die Bestimmtheit unerheblich (Senatsurt. v. 27.11.2019 - 1 KN 33/18 -, BauR 2020, 589 = juris Rn. 43).
  • OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 1 LB 109/20

    Baustraße; Berechnungsmethode; Bestimmtheit; Bezugspunkt; Höhenfestsetzung;

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